Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne
Die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie von Flucht- und Rettungsplänen ist für Gebäude besonderer Art und Nutzung nach den Vorschriften des Baurechts zwingend erforderlich. Auch Vorschriften aus dem Arbeitschutz (z.B. ArbSchG, ArbStättV) fordern von Ihnen als Unternehmer, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitstätten dies erfordern.
Wir erstellen für Sie
• Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 als Einsatzdokumentation im Brand- und Notfall
(Lage und Geschosspläne mit Objektinformationen und Feuerwehrschnellauskünften)
• Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
• Brandschutzordnungen (Teile A bis C) nach DIN 14096
• weitere CAD-Dienstleistungen, wie z.B. Feuerwehrlaufkarten
— Verfasst am 2. Oktober 2017